Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Rosenthal-Bielatal ist bemüht ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst. Darüber hinaus sind wir als Kommune (Körperschaft des öffentlichen Rechts) bestrebt, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://rosenthal-bielatal.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen
Website der Gemeinde Rosenthal-Bielatal:
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level A, AA.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer externen Bewertung (der Inhalt wurde von einer externen Organisation bewertet, die nicht an der Gestaltung und Entwicklung des Produkts beteiligt ist) und wurde am 01.04.2026 unter Zuhilfenahme des kostenfreien Barrierefreiheitschecks von IT-Recht Kanzlei München (https://www.it-recht-kanzlei.de/check-barrierefreiheit-report.php) vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level A, AA).
Geprüft wurde https://rosenthal-bielatal.de (Home). Diese Prüfung ergab eine Barrierefreiheits-Konformität von 92% mit folgender Erläuterung:
"Dieser Scan überprüft die Zielseite der eingegebenen URL anhand einer Vielzahl von technischen Kriterien der WCAG 2.0 - 2.2 Richtlinie für die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten und gibt Ihnen Hinweise zur Optimierung. Eine automatische Prüfung der gesamten Domain findet nicht statt. Sprachliche Kriterien (Untertitel in Videos, Gebärden-, oder einfache Sprache) können nicht analysiert werden.
Das prozentuale Ergebnis oben dient als Orientierungshilfe und errechnet sich anhand der renommierten Gewichtungskriterien von „Google Lighthouse“ für barrierefreie Seitenelemente. Es kann keine Aussage darüber treffen, ob die Website alle jeweils geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Da es sich um eine technikbasierte Prüfung mit begrenzter Suchlaufzeit handelt, können Ergebnisse im Einzelfall vom tatsächlichen technischen Stand Ihrer Website abweichen. Der Scan erhebt deswegen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle rechtliche Beratung nicht ersetzen."
Die Website https://rosenthal-bielatal.de hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status:
teilweise konform: nur Teile des Inhalts sind konform.
Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert.
Unsere Website ist mit den Anforderungen weitestgehend vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte und teilweise fehlen Alternativtexte.
- Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen programmatisch ermittelbar.
- Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar.
- Die Tastaur-Navigation ist für alle Verlinkungen im Haupt- und Nebenmenü sowie innerhalb der Website funktionell größtenteils vorhanden, jedoch optisch nicht sichtbar.
- Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen.
- Nicht auf jeder Seite der Website wurden alle Überschriften in semantischer Struktur angelegt.
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website. Leider konnten wir aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Darüber hinaus liegt für folgende Inhalte zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:
- sehr hohe Anzahl an PDF-Dokumenten – unverhältnismäßig hohe personelle Belastung
Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften
Folgende Inhalte könnten möglicherweise auf unserer Webseite auftreten und sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
- Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren gebraucht werden
- Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden
- Live-Streaming als Audio oder Video
- Karten, deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird.
- Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden. Beispiel: Blogbeiträge, Werbung, Nachrichtenmeldungen aus anderen Quellen.
- Reproduzierte Stücke aus Kulturerbesammlungen unter bestimmten Umständen
- Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.04.2026 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Gemeinde Rosenthal-Bielatal
Schulstraße 1
01824 Rosenthal-Bielatal
Tel.: 035033 71206
E-Mail: gemeinde@rosenthal-bielatal.de
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Kontakt:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
In unserer Website werden Produkte und Dienstleistungen veröffentlicht.
Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de