Rosenthal-Bielataler Dorfblatt

Hier können Sie ab sofort die Ausgaben des Rosenthal-Bielataler Dorfblattes als PDF Datei ansehen oder herunterladen.

Dorfblatt 01/2012

Dorfblatt 02/2012 

Dorfblatt 03/2012

Dorfblatt 04/2012

 

Hier einige Auszüge von allgemeinem Interesse aus dem Mitteilungsblatt Nr.04/2012:

Termine Abfuhr Müll, Blaue Tonne, Gelbe Säcke für unsere Gemeinde

05.05.2012 Gelber Sack

07.05.2012 Hausmüll

18.05.2012 Papiertonnel

19.05.2012 Gelber Sack

21.05.2012 Hausmülll

 

Abwasser - wie weiter?

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Königstein hat dem Abwasserbeseitigungskonzept für die Gemeinde Rosenthal-Bielatal zugestimmt. Eigentümer von Grundstücken, die nicht an eine zentrale Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen sind, werden in der nächsten Zeit einen Befreiungsbescheid vom Anschluss- und Benutzungszwang vom AZV Königstein erhalten. Bevor die Bescheide verschickt werden, lässt der AZV die zu befreienden Grundstücke bei der Sächsischen Aufbaubank registrieren, damit Fördermittel nach Fertigstellung der Kleinkläranlage beantragt werden können. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Dies bedeutet für alle, die einen Befreiungsbescheid erhalten:

Dezentrale Abwasserbeseitigung (eigene Anlage oder Gruppenanlage) mit einer dem Stand der Technik entsprechenden vollbiologischen Kleinkläranlage bzw. Klärteich bis spätestens 31.12.2015 (Fertigstellung und Abnahme).

Stand der Technik kann erreicht werden durch Nachrüstung einer vorhandenen KKA zu vollbiologischer Anlage bzw. Neubau einer vollbiologischen KKA

Vor Baubeginn ist zu beachten:

Beantragung der Wasserrechtlichen Erlaubnis/Genehmigung durch das Referat Gewässerschutz beim Landratsamt (untere Wasserbehörde), je nach Lage des Grundstückes für die Einleitung in ein Gewässer oder Versickerung/Verrieselung.

Bei Beantragung der Wasserrechtlichen Erlaubnis muss der jeweilige Typ der zu errichtenden KKA mit allen Angaben feststehen.

Nach Fertigstellung der Anlage:

Abnahme der Anlage durch den AZV mit Vorlage eines Wartungsvertrages durch den Eigentümer/Betreiber der KKA

Fördermittelantrag nach Bezahlung und Abnahme der Anlage.

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