Infos zum Abwasser

Wasserrechtliche Erlaubnis

Wasserrechtliche Erlaubnis

Die Befreiungsbescheide vom Anschluss- und Benutzungszwang wurden durch den Abwasserzweckverband an die betreffenden Grundstückseigentümer verschickt. Vor Errichtung der Abwasserentsorgungsanlage ist ein entsprechender "Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis" beim Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Umwelt, Referat Gewässerschutz, Postfach 100253/54 in 01782 Pirna zustellen. Das Antragsformular können Sie bei der Gemeinde Rosenthal-Bielatal in Empfang nehmen oder unter www.landratsat-pirna.de/ref_gewaesserschutz_erlaubnisse.html herunterladen.

Sie können den Antrag erst einreichen, wenn Sie den Befreiungsbescheid erhalten haben und feststeht, welchen Typ Abwasserentsorgungsanlage Sie bauen werden und wie das gereinigte Abwasser verbracht werden soll (Versickerungsanlage/Einleitung in ein Gewässer). Die Kosten für die Beantragung sind vom Grundstückseigentümer zu tragen und belaufen sich auf ca. 200,00 €.
Der zuständige Bearbeiter beim Landratsamt ist erreichbar unter Telefon 03504 6203466.